Die BürgerEnergieEppelborn (BEE) eG  sucht Mitglieder für Satzungskommission

Die BEE eG plant im Rahmen der ordentlichen Generalversammlung im Juni 2024 Satzungsänderungen zu diskutieren. Dafür wurde eine Satzungskommission eingesetzt, die noch um bis zu zwei Mitglieder der Genossenschaft erweitert werden soll. Über die finale Zusammensetzung der Satzungskommission soll am 9. Dezember 2023 auf der nächsten Aufsichtsratssitzung der BEE eG entschieden werden. Mitglieder, die noch Interesse haben, die Satzungskommission zu ergänzen werden deshalb gebeten, ihr Interesse per E-Mail an bee-info@mail.de bis zum 3. Dezember 2023 zu bekunden.

Genossenschaftsgesetz (GenG) und Satzung der BEE eG (c) Tobias Pinkel

Der Wunsch, die Satzung zu reformieren hat folgenden Hintergrund: Die Gründung der BEE eG liegt mittlerweile mehr als eine Dekade zurück. Seither hat sich einiges getan, rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert. Mit § 43b GenG wurde die Möglichkeit gesetzlich normiert, Generalversammlungen nicht nur in Präsenz sondern auch hybrid, virtuell oder in gestreckter Form abzuhalten und bestimmt, welche Konkretisierungen die Satzungen von Genossenschaften vornehmen können oder sollen. Mit der derzeit vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) geplanten Reform des Genossenschaftsrechts sollen unteranderem gesetzlich geforderte Schriftformerfordernisse aufgehoben werden. Es ist zu überlegen, ob diese auch satzungsgemäß aufgehoben werden sollten, da sie sonst nach der Reform für die BEE eG qua Satzung weiterhin gelten. Zahlreiche weitere Änderungen des GenG oder der Rechtsprechung lassen Anpassungen der Satzung zumindest sinnvoll erscheinen. Auch Arbeitsabläufe von Vorstand und Aufsichtsrat haben sich nicht so bewahrheitet, wie in der Gründungsphase angedacht. Hier sollte die Satzung an die Realität angepasst werden. Deshalb ist es an der Zeit, die Satzung der BEE eG als Unternehmensverfassung grundlegend zu reformieren.

Die BEE eG wurde bewusst als Genossenschaft gegründet, der demokratischsten Unternehmensform des deutschen Gesellschaftsrecht mit dem Prinzip: ein Mitglied – eine Stimme. Deshalb ist es nicht angebracht, aus einer Satzungsreform eine Geheimwissenschaft zu machen, die von Vorstand und Aufsichtsrat hinter verschlossenen Türen betrieben und den Genossinnen und Genossen nur zum abnicken vorgelegt wird. Im Sinne einer basisdemokratischen Beteiligung der interessierten Mitglieder, wurde auf der letzten Generalversammlung der BEE eG eine Satzungskommission eingesetzt, die einen Entwurf einer neuen Satzung erarbeiten soll. Dieser Kommission sollen neben Vertretern aus Vorstand und Aufsichtsrat auch bis zu vier weitere Mitglieder angehören. Zwei der Basisvertreterinnen und -Vertreter wurden bereits auf der Generalversammlung von den dort anwesenden Mitgliedern gewählt. Um auch Mitgliedern, die nicht im an der Generalversammlung teilnehmen konnten die Möglichkeit zu eröffnen, in der Satzungskommission mitzuwirken, wurde dem Aufsichtsrat die Aufgabe übertragen, bis zu zwei weitere Mitglieder zu nominieren. Diesem Auftrag will er auf seiner nächsten Sitzung am Samstag, dem 9. Dezember 2023 nachkommen.

Der Vorstand wird erste Ideen für die Reform entwickeln und an alle Mitglieder der Satzungskommission bis Ende des Jahres versenden. Im Januar 2024 soll sich die Kommission dann zum ersten Mal an einem Wochenende treffen. In insgesamt zwei bis drei Sitzungen soll so ein Reformvorschlag für die Generalversammlung erarbeiten und der ordentlichen Generalversammlung 2024 vorgelegt werden.