Hinweis: Derzeit nehmen wir neue Mitglieder sehr gerne auf, allerdings ist es nur möglich, sich mit dem Mindestbetrag von 100,- € zu beteiligen. Wenn Sie daran interessiert sind, können Sie den Mitgliedsantrag ausgefüllt an die BEE eG senden. Voraussichtlich können zwischen dem 1. und 30. Januar 2024 wieder höhere Beträge gezeichnet werden. Damit Sie die Möglichkeit zur Beteiligung nicht verpassen, bitten wir Sie Ihr Interesse unter Angabe des gewünschten Betrags der Beteiligung unverbindlich an bee-info@mail.de zu senden.

Jeder kann Mitglied bei der BEE eG werden, und zwar:
- durch Beantragung der Mitgliedschaft,
- durch den Erwerb von mindestens einem Anteil,
- durch die Bestätigung der Aufnahme durch den Vorstand.
Die Vorteile des Modells der Genossenschaft liegen in
- den gesetzlichen Vorgaben durch das Genossenschaftsgesetz, die die größtmögliche Sicherheit für den Anleger bieten,
- den gemeinwohlorientierten Interessen durch die Zweckbindung in der Satzung,
- dem demokratischem System: die Mitgliedschaft wird durch den Anteilskauf (100 Euro) begründet und bedeutet das Stimmrecht in der Vollversammlung unserer Genossenschaft,
- der durch die Satzung gebotenen Ausstiegsmöglichkeit aus der Genossenschaft,
- den Renditeaussichten, die sich für die Anleger nach Beschluss der Generalversammlung durch die Ausschüttungsquote ergeben.