Am Freitag, dem 19. April 2024 wird die Generalversammlung der BürgerEnergieEppelborn (BEE) eG über die Verschmelzung der hundertprozentigen Tochtergesellschaft Solarpark Bubach GmbH auf die Muttergenossenschaft entscheiden. Zur Vorbereitung auf die Generalversammlung liegen seit dem heutigen Mittwoch, dem 3. April 2024 die Unterlagen zur Verschmelzung in der Geschäftsstelle der BEE eG aus und können nach vorheriger Terminabsprache per E-Mail (bee-info@mail.de) von den Genossinnen und Genossen eingesehen werden. Zudem hat der Vorstand beschlossen, die wesentlichen Unterlagen auch online zur Verfügung zu stellen. Sie können auf dieser Website abgerufen werden.
In den Geschäftsräumen ausgelegt werden im Einzelnen:
- das nach § 81 UmwG erstattetet Prüfungsgutachten (Verschmelzungsgutachten) des genossenschaftlichen Prüfverbands Genoverband e.V. (Genossenschaftsverband – Verband der Regionen), das sich mit den Auswirkungen der Verschmelzung auf die Mitglieder der BEE eG und die Gläubiger beider Gesellschaften beschäftigt,
- der Entwurf des Verschmelzungsvertrags, der die Genossenschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin ihrer Tochter-GmbH einsetzt und
- die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre der Solarpark Bubach GmbH und der BEE eG.
Das Verschmelzungsgutachten liefert keinerlei Anhaltspunkt, dass der geplante upstream merger irgendwelche negativen Folgen für die Genossinnen und Genossen oder die Gläubiger der beteiligten Gesellschaften haben können.
Ferner hat der Vorstand seine Beweggründe für die anvisierte Verschmelzung kurz zusammengefasst. Zur Wahrung der Transparenz sollen diese hier ebenfalls öffentlich zugänglich gemacht werden. Nach der Verschmelzung geht der Solarpark Bubach ins Eigentum der Genossenschaft über und wird von dieser unmittelbar betrieben. Dies führt zu einer wesentlichen Verschlankung der Gesellschaftsstrukturen und erhöht die Transparenz, da Gewinne und Verluste des Solarparks unmittelbar in den Jahresabschlüssen der Genossenschaft erkennbar werden.